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Zahlungsrichtlinie

Preise | Zahlung

(1) Die Preisberechnung erfolgt in EURO, sofern nicht ausdrücklich eine andere Währung vereinbart wird.

(2) Die Preise gelten für den vereinbarten Leistungs- und Lieferungsumfang. Die Preise verstehen sich vorbehaltlich anderer Vereinbarung netto ab Lager. Andere Lieferbedingungen, Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet.

(3) Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten die Preise unserer jeweils zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Preislisten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer ab Lager. Sofern den vereinbarten Preisen unsere Preislisten zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten unsere bei Lieferung gültigen Listenpreise.

(4) Die Rücknahme und Entsorgung der Verpackungen und von Leergebinden sind in den Preisen nicht enthalten und werden gesondert berechnet.

(5) Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn (14) Tagen ab Zugang der Rechnung ohne jeden Abzug fällig und zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist der vorbehaltlose Eingang der Zahlung bei uns. Leistet der Kunde bei Fälligkeit nicht, kommt der Kunde mit Ablauf der vorgenannten Frist in Verzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9% p.a. über dem jeweils gültigen Basiszinssatz zu fordern. Die Geltendmachung höherer Zinsen und weiterer Schäden im Falle des Verzugs bleibt unberührt.

(6) Unsere Mitarbeiter, insbesondere im Außendienst, sind zur Entgegennahme von Zahlungen nicht befugt.

(7) Dem Kunden stehen Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte nur insoweit zu, als sein Anspruch rechtskräftig festgestellt oder unbestritten ist.

(8) Wir sind berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn uns nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern, und durch welche die Bezahlung unserer offenen Forderungen durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis gefährdet wird.

(9) Die Abtretung von Ansprüchen des Kunden aus der Geschäftsbeziehung mit uns ist ohne unsere schriftliche Zustimmung ausgeschlossen; § 354a HGB bleibt unberührt.

(10) Wird nach Abschluss eines Vertrags erkennbar (zB durch Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), dass unser Anspruch auf den Kaufpreis durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Kunden gefährdet wird, so sind wir nach den gesetzlichen Vorschriften zur Leistungsverweigerung und – gegebenenfalls nach Fristsetzung – zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt (§ 321 BGB). Bei Verträgen über die Herstellung unvertretbarer Sachen (Einzelanfertigungen) können wir den Rücktritt sofort erklären; die gesetzlichen Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt.